Schullehrer Georg B. von Waldau hat anliegendes Versetzungsgesuch übergeben.
Lehrer B. ist noch ledig und hat seine Mutter bei sich.
Waldau war für ihn ein gefährlicher Ort. Er schloss sich, trotz
Warnung, an die Söhne des Gutsbesitzers an und besuchte fleißig
die vielen im Ort befindlichen Wirtshäuser. Bald kam er in den Verdacht,
Liebesverhältnisse angeknüpft zu haben, bei denen die Eltern
auf eine Verehelichung rechneten. Die Distrikts- Schulinspektion hat wohl
von den Gerüchten gehört, allein weder ein Selbstgeständnis
noch Beweise für seine Schuld gefunden. Auch gerichtlich wurde nichts
konstatiert, darum konnte seine Versetzung nicht beantragt werden, weil
Lehrer B., wie seine letzte Schulprüfung gezeigt hat, sowohl die nötigen
Kenntnisse als auch genügenden Fleiß besitzt und in letzter
Zeit keinen Anlass zum Tadel gegeben hat.
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