Betreff: Gehorsamste Bitte des Schullehrers Georg B. zu
Daberg, kgl. Bezirksamt Cham,
um gnädige Verleihung einer Gratifikation
Allgemein bekannte Tatsachen beweisen, dass hohe königliche
Regierung die Bitten unverschuldeter armer Schullehrer mit aller Aufmerksamkeit
anzuhören und mit Willfährigkeit zu unterstützen und zu
gewähren geruhe.
Dies gibt daher auch dem Unterzeichneten den Mut, hohe
königliche Regierung in seiner bedrängten Lage um Hilfe anzuflehen
und insbesonders um die gnädige Erteilung einer ihm angemessenen Gratifikation
gehorsamst zu bitten.
Die Beweggründe, welche seine gehorsamste Bitte unterstützen, sind
1) hat Unterzeichneter außer seinem Gehalt weiters gar keinen Verdienst.
2) ist er mit 3 unerzogenen Kindern beladen und hat nebenbei
auch noch seine 70 Jahre alte und stark
gebrechliche Mutter zu unterstützen.
3) kann er bei den in dieser Gegend bestehenden hohen
Preisen aller Lebensbedürfnisse von seinem
Gehalte die Vereinsbeiträge,
die Steuern und hohen Gemeinde- und Schulumlagen nicht mehr
bestreiten, daher er
4) in wahrer Dürftigkeit leben muß.
5) glaubt er sagen zu dürfen, daß er dessen
ungeachtet die Pflichten seines Amtes mit unermüdetem Eifer
erfüllet habe und kann sich auf
die Zufriedenheit seines vorgesetzten Distrikts-Schulinspektors berufen.
In Erwägung dieser Gründe hofft er, dass seine gehorsamste Bitte gnädigst erhört werde.
Der königlichen Regierung der Oberpfalz und von Regensburg, Kammer des Innern