Die exponierte Lage, in der sich die Lehrerwohnung dahier
befindet, lässt es nicht zu, dass ich Verköstigung finden kann,
dass ich ohne bedeutende Auslagen die nötigen Bedienungen erhalte.
Ich habe mich deshalb entschlossen, mich mit der Rosina
Z. von Ottengrün zu verehelichen und wage daher an eine Hohe kgl.
Regierung der Oberpfalz und von Regensburg, Kammer des Innern, die unterthänigst
gehorsamste Bitte zu stellen.
Hochdieselbe wolle huldvollst geruhen, mir die dienstliche
Verehelichungsbewilligung mit der ledigen Häuslerstochter Rosina Z.
von Ottengrün gnädigst verleihen.
Um die Beilage der nötigen Zeugnisse zu vermeiden,
wage ich unterthänigst gehorsamst zu bemerken, dass meine Braut am
2. März 1850 geboren, katholischer Konfession ist und ein Vermögen
von 229,72 Mark besitzt. Ich selbst bin seit dem Jahre 1869 bis 1872 der
Eigenschaft als Schulgehilfe und seit dem Jahre 1872 als Schullehrer Mitglied
der II.Klasse des Vereins für Unterstützung der Relikten der
Schullehrer im Kreis Oberpfalz und von Regensburg.
Mit dem Vertrauen, auf die gnädigste Gewährung
meiner unterthänigsten Bitte hoffen zu dürfen, erstirbt in vollster
Hochachtung und Verehrung
einer hohen kgl. Regierung der Oberpfalz und von Regensburg, Kammer des Innern
unterthänigst gehorsamster
Johann Georg B. , Schullehrer